AGB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER K.S.K. e.V.

K.S.K. e.V. bezeichnet die Kampfkunst-Schule-Klötzel e.V.

§ 1 UNTERRICHT

1. Der Schüler erhält Unterricht in TAEKWONDO und WING TSUN - SYSTEMA oder Kurse in LADY WORKOUT.
2. Während des Taekwondo Trainings ist das Tragen des Dobok (Taekwondo-Anzug) und der entsprechenden Schutzausrüstung für den Schüler Pflicht.
3. Während des Wing Tsun - Systema Trainings ist das Tragen eines weißen T-Shirt (Anfänger), schwarzen T-Shirt (Fortgeschrittene) und eine schwarze Triningshose für den Schüler Pflicht.
4. Der Schüler wird seinen Fähigkeiten entsprechend durch den Leiter der Schule oder von ihm autorisierten Vertreter/Trainer in den Disziplinen Taekwondo, Wing Tsun - Systema ausgebildet.
5. Der Leiter der Schule kann den Schüler aus wichtigen Gründen, insbesondere der Teilnahme an strafbaren Handlungen, unsportlichem Verhalten, Nichtbeachten von Weisungen, von der weiteren Teilnahme am Unterricht fristlos ausschließen.
6. Den Trainingsort, Zeitpunkt und Häufigkeit des Unterrichts bestimmt der Leiter der Schule oder der von ihm autorisierter Trainer. Kurzfristig erforderliche Änderungen werden rechtzeitig, spätestens im vorangehenden Unterricht angekündigt.
7. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Schülers ist davon nicht abzuleiten.
8. Eine Nichtteilnahme am Unterricht durch den Unterrichtsteilnehmer berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Unterrichtsgebühr, sofern die Gründe dafür in der Person des Schülers liegen.
9. Wird es dem Trainer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Schüler keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzunterricht.
10. Für Ausfall des Unterrichts an gesetzlichen Ferien oder Feiertagen, wegen Veranstaltungen des Eigentümers in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Fortbildung des Leiters der Schule oder seitens des Schülers durch Urlaub, Krankheit o.ä. Besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Gebührenerstattung.
11. Unterrichtszeiten sind die gesetzlichen Schulzeiten.

§ 2 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

1. Der Vertrag hat vom Vertragsbeginn eine MIndestlaufzeit Laufzeit von drei Monaten.
2. Nach Ablauf der drei Monaten wird der Vertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag.
3. Er ist für alle Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit zum Monatsende kündbar..
4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist das Eingangsdatum bei dem Verein.
5. Bei Erkrankungen des Schülers, die ihn an der Weiterbildung in der Schule dauernd hindern, steht dem Schüler nach Nachweis durch ein ärztliches Attest ein Außergewöhnlicher Kündigungsrecht zu. Der Vertrag endet mit Ablauf des Folgemonats, in dem die Kündigung zugeht.
6. Wird der Schüler durch Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr bzw. Zivildienst oder Umzug (Unzumutbarkeit bei einer Entfernung zur Unterrichtsstätte von über 50 km) an der Unterrichtsteilnahme gehindert und weist dies durch Beibringung eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises nach, kann der Unterrichtsvertrag mit Wirkung zum nächsten Monatsende gekündigt werden.

§ 3 BEITRÄGE

1. Der Schüler zahlt bei Abschluss des Vertrages: die einmalige Aufnahmegebühr von 30,00€, Jahresbeitrag von 35,00€ bzw. 55,00€  (immer am Anfang des Jahres) und die monatlichen Unterrichtsbeiträge (siehe § 3 Punkt 8).
2. Der Unterrichtsbeitrag ist zum 1. oder zum 15. des laufenden Monats im Voraus zu bezahlen.
3. Beitragsanpassungen wegen Veränderungen des Status (z.B. Volljährigkeit, oder Entfallen des Schüler- bzw. Studentennachlasses wegen Aufnahme einer Berufstätigkeit) werden automatisch vorgenommen. Ein Neuantrag ist nicht erforderlich! Veränderungen des Status müssen dem Leiter der Schule umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) schriftlich mitgeteilt werden.
4. Beitragsänderungen sind jederzeit möglich, müssen aber mindestens einen Monat vorher per Aushang in der Schule bekannt gegeben werden.
5. Sollte der Schüler in den Beitragsrückstand von 2 Monaten geraten, so ist die Schule als Unterrichtsvertragspartner berechtigt, ihre Leistungen bis zum Ausgleich einzustellen.
6. Muss der Schüler infolge des Beitragsrückstandes angemahnt werden, werden ihm pro Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich evtl. angefallener Bankgebühren berechnet.
7. Ein Wohnortwechsel, sowie die Änderung der Bankverbindung, muss umgehend, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen mitgeteilt werden. Kosten die durch eine nicht rechtzeitige Information entstehen, sind durch den Schüler zu tragen.
8. Die aktuellen Beiträge der KSK:

  • 19,00 €/Monat // LADY WORKOUT //
  • 49,00 €/Monat // TAEKWONDO // Kinder ab 6 - 11 Jahren
  • 54,00 €/Monat // TAEKWONDO // Jugendliche & Erwachsene ab 12 Jahren
  • 54,00 €/Monat // WING TSUN - SYSTEMA // Jugendliche & Erwachsene ab 12 Jahren
  • LADY WORKOUT - ab 16 Jahre 35,00 EUR/Monat
  • 69,00 €/Monat // TAEKWONDO & WING TSUN- SYSTEMA // Jugendliche & Erwachsene ab 12 Jahren

§ 4 HAFTUNG

1. Der Schüler nimmt am Training und an angebotenen Lehrgängen, Kursen, Wettkämpfen, Seminaren auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Es ist ihm bewusst, dass er an einem Kampfkunsttraining teilnimmt, und dass, trotz der gebotenen Vorsicht, das Risiko einer Verletzung nicht vollständig auszuschließen ist! Weder der Leiter der Schule, noch der Trainer haftet für Verletzungen und deren Folgen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht entstanden sind.
2. Der Schüler weiß, dass gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt von den Mittrainierenden erwartet wird, dass langsam, kotrolliert und vorsichtig geübt werden soll, dass Anweisungen der Trainingsleitung zu befolgen sind, und dass er die Belastung selbst dosieren kann und soll.
3. Der Schüler oder die Erziehungsberechtigten ist/sind für seinen/ihren Gesundheitszustand verantwortlich und verpflichtet/verpflichten sich, den Leiter der Schule umgehend schriftlich zu informieren, falls gesundheitliche Probleme (Allergien, Epilepsie, etc) auftreten, die das Leistungsvermögen oder die Sporttauglichkeit beinträchtigen können.
4. Um eine entsprechende Zusatzversicherung bemüht sich der Schüler selbst. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird angeraten.
5. Für den Verlust von Wertgegenständen kann keine Haftung übernommen werden.
6. Für mutwillige Sach- und/oder Personenschaden haftet der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.

§ 5 SORGFALTSPFLICHT

1. Der Schüler verpflichtet sich, nach Abschluss der Ausbildung, sowie nach Kündigung oder Vertragsbruch ohne schriftliche Erlaubnis des Schul-Leiters keine eigene Kampfsport- und/oder Kampfkunstschule zu eröffnen und keinen kommerziellen Kampfsport- bzw. Kampfkunstunterricht an Dritte zu erteilen.
2. Keinesfalls darf der Schüler das im Rahmen der Ausbildung erlangte Wissen an Nichtberechtigte, insbesondere an Nichtmitglieder der Schule weiterleiten.
3. Der Schüler verpflichtet sich, das Gelernte nur in einer Notwehrsituation im Rahmen Notwehrrechts gem. § 32 ff. StGB anzuwenden. Bei nachgewiesenem Missbrauch wird der Unterrichtsvertrag fristlos gekündigt.

§ 6 FOTO-/VIDEOAUFNAHMEN

1. Ferner erklärt der Schüler sich damit einverstanden, fotografiert und gefilmt zu werden und dass diese Aufnahmen veröffentlicht werden.

§ 7 RECHTSUNGÜLTIGKEIT / GERICHTSSTAND

1. Der Schüler erkennt hiermit die aktuelle Hausordnung ausdrücklich an.
2. Sollten oben getroffene Vereinbarungen teilweise oder gänzlich rechts unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden können, so sollen dennoch sämtliche übrigen Vereinbarungen rechtswirksam bleiben. Die Parteien sind gehalten, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Gerichtsstand ist Augsburg.

Heinrich Klötzel 30.01.2023